Bau- und
Ar­chi­tek­ten­recht

Wir begleiten Bauunternehmen, Handwerker, Bauherren und öffentliche Auftraggeber im Bau- und im Werkvertragsrecht von der Vertragsgestaltung zu Beginn, während der Bauausführung und bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Ersatzansprüchen bei Mängeln. Mit unserer Erfahrung und Expertise finden wir für Sie wirtschaftlich sinnvolle Lösung in außergerichtlichen Verhandlungen oder notfalls durchsetzungsstark vor Gericht und im Beweissicherungsverfahren.

Hier liegen unsere baurechtlichen Schwerpunkte:

  • Bauverträge
  • Mängel
  • Störungen im Bauablauf
  • Baubegleitende Beratung
  • Schadensersatz
  • Werkvertrag und Werklohn
  • Beweissicherungsverfahren
  • Architektenrecht