Erb­recht

Jährlich werden in Deutschland etwa 100 Milliarden Euro vererbt, die Tendenz steigt. Dennoch ist das Erbrecht auch heute noch ein für alle Parteien hoch sensibles Thema, mit dem wir vertrauensvoll umgehen. Doch wie ist die Situation, wenn im Freundes- oder Familienkreis ganz unerwartet ein Todesfall vorliegt? Ist hier alles geregelt?

In ungeregelten Fällen bricht häufig Chaos aus – dies muss nicht sein. Die Erblasser können bereits im Voraus Einfluss auf die Situation nach dem eigenen Tod nehmen und so für eine rechtlich entspannte Situation sorgen. Aber auch wenn es keine testamentarische Verfügung gibt, stellt sich die Frage, wie man als Erbe an die Erbschaft gelangt.

Gerne informieren wir Sie darüber, was Sie im Erbfall zu berücksichtigen haben. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Erbrecht:

  • Beratung zu allen erbrechtlichen Fragen
  • Erstellung und Begleitung bei Testamenten / Erbverträgen
  • Begleitung und Umsetzung lebzeitiger Schenkungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • gerichtliche Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen
  • Zwangsversteigerungen zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Begleitung bei der Ausschlagung der Erbschaft