Fa­mi­li­en­recht

Eine Trennung hat weitreichende Konsequenzen, jedoch nicht nur in emotionaler Hinsicht.

Gerade im Familienrecht ist es aufgrund der Individualität der Trennungssituationen enorm wichtig eine kompetente Beantwortung aller Fragen zu erhalten sowie eine auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgelegte Lösung der Trennungs- und Scheidungsfolgen zu erarbeiten.

Neben der fachlichen Kompetenz ist uns ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis sowie besonderes Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl für die jeweilige Situation wichtig.

Unsere Tätigkeiten im Hinblick auf eine bestehende Ehe/Partnerschaft oder eine bereits erfolgte oder noch bevorstehende Trennung umfassen insbesondere:

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • ausführliche Erstberatung vor oder nach erfolgter Trennung
  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren und Versorgungsausgleich
  • Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Ehegattenunterhalt nach der Trennung sowie nach der Ehescheidung
  • Kindesunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
  • Elterliches Sorge- und Umgangsrecht
  • Hausratsaufteilung
  • Gewaltschutz
  • Vaterschaftsanfechtungen
  • Elternunterhalt
  • Beratung und Erarbeitung von Eheverträgen