Strafrecht
Sie werden von der Polizei aufgegriffen, auf der Straße von einer Polizeistreife angehalten oder erhalten unerwartet Post von der Polizei? Zu diesem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens gegen Sie wissen Sie oftmals gar nicht, was Ihnen vorgeworfen wird. Zudem ist unklar, wie der Wissensstand bei Polizei und Staatsanwaltschaft aussieht. Als Beschuldigter Angaben zur Sache zu tätigen kann sich da schnell als Fehler herausstellen, da sich diese Aussage immer in den Akten wiederfindet. Daher nutzen Sie das Recht zu schweigen und lassen Sie sich von uns vertrauensvoll, fachlich und engagiert vertreten.
Gerne informieren wir Sie darüber, was Sie im Strafrechtsfall zu berücksichtigen haben und informieren Sie über:
- Beratung zu allen strafrechtlichen Fragen
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Einholung der Akteneinsicht und Besprechung des Inhalts
- Vertretung bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht
- Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen