Ver­wal­tungs­recht

Sie planen ein Haus zu bauen und die Baugenehmigung wurde versagt? Die Gemeinde und das Landratsamt planen die Veränderung von bestehenden Bebauungsplänen, die Sie tangieren? Die Kommune, in der Sie leben, plant eine neue Satzung, durch die Ihnen eine Nutzung untersagt wird? Sie erhalten ein polizeiliches Platzverbot und wissen nicht weiter? Sie möchten ein neues Gewerbe oder eine Gaststätte eröffnen? Sie planen den Betrieb einer immissionsschutzrechtlichen Anlage und benötigen die entsprechende Genehmigung?

In all diesen vielfältigen Fragen sind unterschiedliche Ansätze zur Lösung möglich. Sei es im Vorfeld eines gewünschten Bescheides oder wenn Sie bereits einen Verwaltungsakt erhalten haben. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte im Verwaltungsverfahren und aus dem Ehrenamt als Gemeinderäte.

Gerne beraten und vertreten wir Sie im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.