Woh­nungs­ei­gen­tums­recht

Wohnungseigentümergemeinschaften werden mit einer Vielzahl an komplexen und speziellen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Ist die Eigentümerversammlung korrekt einberufen und durchgeführt worden, sind die gefassten Beschlüsse rechtmäßig oder anfechtbar? Bei diesen und weiteren Probleme stehen wir Hausverwaltungen und Eigentümern kompetent bei und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. Dabei beraten wir Sie gerne mit folgenden Schwerpunkten:

  • Beschlussanfechtung
  • Bestellung und Abberufung der Hausverwaltung
  • Bauliche Veränderungen
  • Teilungserklärungen
  • Wohngeldzahlungen
  • Entziehung von Wohnungseigentum